Die allgemeinen Programme des Ortsverbands Tettnang zu seinen kommunalpolitischen Zielsetzungen finden Sie

Und hier auf dieser Seite finden Sie folgende Einzelbeiträge:

Petitionsausschuss des Landtags in Tettnang: Kommt Tempo 50 auf der K7725 zwischen Pfingstweid und Reute?

    (23.10.11, hs) Die Schwächeren bleiben auf der Strecke, an den Beurteilungskriterien muss sich etwas ändern. Eine Bürgerinitiative setzt sich dafür ein, dass auf der 1,3 km langen K 7725 zwischen Tettnang-Pfingstweid und Meckenbeuren-Reute nur noch mit 50 km/h gefahren werden darf. > zum vollständigen Beitrag

Leerstand

    111019_Leerstand1(19.10.11, hs) Tettnang ist nicht allein mit dem Problem leerstehender Geschäfte. Schlechter Ladenzuschnitt, überzogene Mietforderungen, schlechte Geschäftslage usw., die Gründe hierfür sind vielfältig. Leere oder zugeklebte Schaufenster werten jedoch nicht nur das leerstehende Geschäft selbst ab, sondern den ganzen Bereich darum herum und schaden damit auch benachbarten Geschäften.

    Eine Maßnahme des “Leerstandsmanagements” kann daher sein, solche Schaufenster vorübergehend attraktiv zu gestalten. Zur Zeit kann man in der Tettnanger Montfortstraße beide Varianten sehen:

    111019_Leerstand2Hier ein von innen abgeklebtes Schaufenster, immer wieder wild mit Plakaten beklebt, wieder abgerissen, Reste von Klebestreifen, teilweise abgerissener Aufkleber mit der Telefonnummer, welche so auch nicht mehr weiter hilft. Insgesamt macht dieses leerstehende Ladenlokal einen ungepflegten, unattraktiven Eindruck.

    Ein paar Schritte weiter ein ebenfalls leer stehendes Geschäft, hier aber mit einem Kunstwerk, geschaffen von Schülerinnen und Schülern des Tettnanger Montfort-Gymnasiums dekoriert. Und schon zieht es wieder Blicke auf sich.

Stadtratssitzung am 5. Oktober 2011

    (11.10.11, hs) Überzogene oder berechtigte Forderungen von Anwohnern bezüglich eines möglichen Avira-Parkhauses? Stadtrat berät unter anderem über 8 Bebauungspläne und einen Rahmenplan. > mehr

Energiegenossenschaft des Regionalwerks erfährt riesigen Zulauf

    (05.10.09, hs) Kaum ist das Regionalwerk Bodensee mit der Gründung seiner Energiegenossenschaft an die Öffentlichkeit gegangen, wird es fast überrannt. Zunächst war geplant, auf vier Dächern Solaranlagen als Bürgerprojekte zu installieren. Hierfür wurde die Genossenschaft gegründet und es sollten 250 Genossenschaftsanteile zu je 500,00 € zur Beteiligung angeboten werden. Nach nur wenigen Tagen jedoch haben die Bürgerinnen und Bürger rund 700 Anteil in einem Gesamtwert von 350.000 € beantragt.

    Das Regionalwerk wird nun einerseits die Anzahl der von den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern beantragten Anteil reduzieren, damit möglichst viele in den Genuss von Anteilen kommen. Andererseits wird es eine Warteliste für weitere Projekte auflegen, in welche man sich eintragen lassen kann.

    Die Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrem großen finanziellen Engagement in Richtung der Erzeugung von regenerativer Energie hier dezentral vor Ort klare Signale gesetzt, wie sie sich die zukünftige Stromerzeugung in der Region vorstellen.

    Tettnangs Grüne freuen sich ganz besonders, dass sie in der Gründungsphase des Regionalwerks stets darauf gedrängt haben, dass dem Regionalwerk dieses Thema verpflichtend in die Gesellschaftsverträge geschrieben wurde.

    Begleitet wurde dieser Prozess durch Veranstaltungen einmal in der Aula des Montfort-Gymnasiums gemeinsam mit der Lokalen Agenda 21 Tettnang im Februar 2008 und einer weiteren im Herbst 2008

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Johannes Übelhör wird 3. stellvertretender Bürgermeister für die Zählgemeinschaft GRÜNE/SPD.

    web_Uebelhoer(27.07.09, hs) Erstmals wurde mit ihm in Tettnang ein Mitglied der Grünen-Fraktion zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt. Nachdem in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 15. Juli 2009 aufgrund des Wahlergebnisses die CDU aus ihren Reihen Stadträtin Sylvia Zwisler als 1. stellvertretende Bürgermeisterin vorgeschlagen hatte, was seitens des Rats auch in geheimer Wahl bestätigt wurde und die Freien Wähler Hansjörg Bär daraufhin als 2. stellvertretenden Bürgermeister vorschlugen, was ebenfalls bestätigt wurde, kam es beim 3. Stellvertreter tatsächlich zu einer Wahl zwischen zwei Kandidaten. Die CDU schlug entsprechend der Auszählmethode nach d’Hondt Siegfried Brugger als 3. stellvertretenden Bürgermeister vor. Dagegen kandidierte Johannes Übelhör unter dem Gesichtspunkt, dass mit seiner Wahl alle im Gemeinderat vertretenen Parteien mit einem Bürgermeisterstellvertreter vertreten wären. Mit einer Stimme Mehrheit wurde der Grünen-Kandidat dann in geheimer Wahl bestätigt.

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Grüne wollen in Höll klare Verhältnisse

    (24.05.09, hs) In Höll ist Unruhe entstanden. Seit langem hat das Nebeneinander von Wohnbebauung und Gewerbebetrieb dort keine rechtlich geregelte Grundlage. Deshalb haben die Tettnanger Grünen einerseits eine Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet, wie in Höll aktuell die Rechtslage aussieht und was in den letzten Jahren genehmigt wurde. Gleichzeitig haben sie beantragt, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird und bis dahin eine Veränderungssperre verhängt wird. Anstatt eines Bebauungsplans könnte der dortige Gewerbebetrieb auch die Aufstellung eines sogenannten “vorhabensbezogenen” Bebauungsplans beantragen. Dies ist ein Verfahren, bei welchem der Vorhabensträger (Bauherr) im Einvernehmen mit den Anliegern in eigener Regie einen Bebauungsplan aufstellt.

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Grünen-Fraktion ergreift in Sachen Innenstadt und Einzelhandel Initiative

    (10.04.09, hs) Mit ihrem Antrag “Maßnahmen zur Unterstützung des Einzelhandels, insbesondere hinsichtlich der Neuansiedlung von Einzelhandelsgeschäften in der Innenstadt” will die Tettnanger Grünen-Fraktion sichtbare Signale setzen. “Tettnang 2020” sei eine gute Idee, aber bis dahin seien es noch einige Jahre und auch bis dahin müsse in der Stadt etwas geschehen. In ihrem Antrag schreibt die Fraktion:

    “Unsere Fraktion ist der Erhalt eines umfassenden, attraktiven Einzelhandelsangebots in der Stadt Tettnang wichtig. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass keine Sortimentslücken in der Stadt entstehen, die dazu führen würden, dass unsere Bürgerinnen und Bürger gezwungen wären, Nachbarstädte aufzusuchen, um entsprechende Waren kaufen zu können. Dies würde dazu führen, dass Kaufkraft aus der Stadt abwandert, dass “bei dieser Gelegenheit auch andere Waren nicht mehr in Tettnang sondern in Nachbarorten gekauft würden und sich so möglicherweise die Gefahr, dass weitere Einzelhandelsgeschäfte in Tettnang keine Existenzgrundlage mehr hätten, vergrößern würde.

    Darüber hinaus - und dies will unsere Fraktion ganz besonders verhindern - entstünde damit zwangsweise mehr umweltbelastender Verkehr, der bei Erhalt eines umfassenden Angebots in unserer Stadt vermieden werden könnte.

    Aus diesen Gründen sind wir der Auffassung, dass im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, nicht nur des Einzelhandels, auch seitens der Stadt alle denkbaren Maßnahmen ergriffen werden müssen, um hier entgegenzuwirken und zwar nicht nur im Hinblick auf den Gedanken “Tettnang 2020”, sondern auch schon zuvor.”

    Deshalb beantragt die Grünen-Fraktion, der Gemeinderat möge folgendes beschließen:

      Die Stadt Tettnang unterstützt die Neuansiedlung von Einzelhandelsgeschäften in der Innenstadt (genaue Abgrenzung ist noch festzulegen) und erstellt hierzu ein Paket an Maßnahmen, welches nachfolgende Punkte enthalten wird:

      1. Die Stadt schafft innerhalb der Verwaltung eine Anlaufstelle, welche über umfassende Informationen zu Leerständen im abgegrenzten Gebiet verfügt wie Größe des Objekts, vorhandene Infrastruktur des Objekts, Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins, Name und Anschrift Verkäufer/Vermieter, Geschichte des Objekts, frühere Belegung, Erreichbarkeit zu Fuß, per Rad, mit ÖPNV oder MIV, Parkplätze im Umfeld.

      2. Die Stadt stellt für das abgegrenzte Gebiet Empfehlungen für Miethöhen auf unter Berücksichtigung einer zeitlichen Reduzierung/Staffelung in der Anfangsphase der Geschäftsansiedlung.

      3. Die Stadt stellt den Gebäudeeigentümern/Vermietern während eines Ladenleerstandes Schaufenstermodule (Stellwände, Schaukästen o.ä.) zur attraktiven Schaufenstergestaltung zur Verfügung zu Themen wie Tourismus, Kultur, Brauchtum, Wirtschaft/Industrie, Naturlandschaft u.ä.

      4. Die Stadt unterstützt den/die Betreiber/in eines Einzelhandelsgeschäfts im abgegrenzten Gebiet in den ersten sechs Monaten nach Geschäftseröffnung mit folgenden Maßnahmen:

        a) Kostenlose Darstellung des Geschäfts auf der Homepage der Stadt Tettnang unter > Bürgerservice > Aktuelles.

        b) Kostenlose Vorstellung des Geschäfts im redaktionellen Teil des Gemeindeblatts der Stadt.

        c) Kostenlose bzw. vergünstigte, seitens des Geschäfts gestaltete Anzeigen in definiertem Umfang (Größe, Häufigkeit) im redaktionellen Teil des Gemeindeblatts.

        d) kostenloses Kontingent an Parkmünzen (auch mit Gültigkeit im Stadtbus).

      Zur weiteren Attraktivitätssteigerung des Einzelhandels in der Innenstadt setzt die Stadt folgende Maßnahmen um:

      5. Attraktive Gestaltung (nicht nur Beschilderung) der bestehenden fußläufigen Querverbindungen zwischen der Karlstraße und der Montfortstraße.

      6. Schaffung eines jährlichen “Tettnanger Bummeltages”, der seitens der Stadt, ihren Vereinen und anderen Akteuren ganz speziell den Themen “Bummeln, Innenstadt erleben, Verbraucherinformation, Verbraucherschutz, Service usw.” gewidmet sein soll. Dabei soll die langfristige Image-Bildung, Kreativität und emotionale Bindung der Besucher an die Stadt im Vordergrund stehen. Die Umsatzsteigerung soll für die Besucher nicht im Vordergrund erkennbar sein und auch kein kurzfristiges, sondern mittel- und langfristig angestrebtes, nachhaltig wirkendes Ziel sein.”

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Grünen-Stadtrat Johannes Übelhör im Energiebeirat des Regionalwerks

    Energiebeirat Regionalwerk Bodensee(04.02.09, hs) Am Ende der Veranstaltung des Regionalwerks Bodensee am 2. Februar 2009 wurde dessen Energiebeirat gegründet. Dabei handelt es sich um ein 12-köpfiges Gremium, welches das Regionalwerk Bodensee künftig in Sachen regionale, dezentrale Erzeugung regenerativer Energien beraten und unterstützen soll. Neben Vertretern des Regionalwerks, der an diesem beteiligten TWF und AEW und einem technischen Berater gehören diesem auch jeweils ein/e Vertreter/in aus den sieben beteiligten Kommunen an. Für die Stadt Tettnang wurde vom Regionalwerk Bodensee Grünen-Stadtrat Johannes Übelhör in den Energiebeirat berufen. Der Tettnanger Ortsverband gratuliert zu dieser Berufung und wünscht ihm viel Erfolg bei seiner künftigen Arbeit in diesem Gremium.

    Foto: Ein großer Teil des neu gegründeten Energiebeirats des Regionalwerks Bodensee, ganz links: Grünen-Stadtrat Johannes Übelhör, Tettnang

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Was passiert mit dem Bereich Riedweiher? (02.03.08, hs)

    08_ried_250Ein Bauantrag zunächst für eine Halle und Stellplätze, jetzt nur noch für Stellplätze (siehe rotes Kreuz auf dem Foto) ist der Anlass, dass man sich aktuell mit dem Gelände des Riedweihers, beginnend an der Wangener Straße bis über das Freibad hinaus, beschäftigt. Im Zusammenhang mit der (geplatzten) IGA Bodensee sollte dies ein Naherholungsgebiet bleiben. Im bislang gültigen Bebauungsplan ist das Gelände als Sport- und Erholungsgebiet ausgewiesen, die betroffene Wiese als Freizeitgelände.

    Die untere Naturschutzbehörde spricht sich gegen eine Bebauung der Wiese aus.

    Bei einer Begehung stellte der technische Ausschuss des Gemeinderats fest, dass im gesamten Gebiet bereits mehrfach entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgegangen worden sei und will nun eine Neuplanung durchführen.

    Die Grünen-Fraktion möchte diesen Grüngürtel als Naherholungsgebiet für die Stadt erhalten und wendet sich gegen weitere Eingriffe. Es darf nicht sein, dass jetzt auch noch mehr in den Bereich eingegriffen wird. Wenn ein Containerschiff mit 500 Containern unterwegs 20 Container verloren hat, so kann dies nicht Anlass sein, noch den Rest der Ladung über Bord zu werfen, sondern soviel als möglich noch zu retten. Daher sollte die Neuplanung als Zielrichtung einen besseren Schutz dieses Naherholungsgebietes haben und nicht das Möglich-Machen weiterer Eingriffe und weiterer Bebauung bis am Ende nichts mehr übrig ist.

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Radverkehrskonzept ist in Arbeit (25.01.2008, hs)

    Das Planungsbüro Schröder, in Tettnang bereits bekannt, wurde von Bürgermeister Walter mit der Erstellung eines Radverkehrskonzepts für die Stadt Tettnang beauftragt. Die Grünen sehen dies als Voraussetzung für weitere Schritte in Sachen Verkehrsgestaltung an, da insbesondere die Thematik des Schülerverkehrs vor weiteren Maßnahmen zufriedenstellend gelöst werden muss.uf ihrem Grundstück anfallende Regenwasser auf dem eigenen Grundstück durch Versickerung zu entsorgen, auch mit der gesenkten Gebühr zu viel Abwassergebühren, während Eigentümer mit großen, versiegelten Flächen, die der Stadt bei Regenwetter große Abwassermengen stoßweise zur Entsorgung zuführen - mit entsprechenden Kosten für Rohrdurchmesser, Regenüberlaufbecken usw. - aber mit relativ geringem Frischwasserbezug zu wenig zahlen.

    Für das Projekt IGA 2017 (Internationale Gartenausstellung) wurde ein Antrag auf den Weg gebracht, den Bereich Rathaus, Schlossstraße, Schlossgarten und Karlstraße zu einem Gebiet “Stadtsanierung IV” zu machen. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Planung war dies nunmehr erforderlich. Zwar werden in diesem Antrag bereits konkrete Projekte genannt. Diese sind jedoch noch nicht beschlossen, sondern werden erst mit dem weiteren Vorgehen im Gremium diskutiert werden, bis es zu abschließenden Beschlüssen bezüglich einzelner Projekte kommen kann.

    komm_roesengartenAuf dem Gelände des derzeitigen Rosengartens, welches vom Eigentümer an eine Investorengruppe verkauft wurde, solle eine Wohnbebauung, bestehend aus 3 Wohnblöcken und einem Hochhaus entstehen. Bei dem in die Wege geleiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wird die Thematik der Stellplätze im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten sorgfältig abzuarbeiten sein. Dass im Innenstadtbereich verdichtete Bebauung verwirklicht wird und damit flächensparend vorgegangen wird, erscheint sinnvoll. Grün-rot sprach sich jedoch dagegen aus, dass das Hochhaus nochmals um zwei Stockwerke höher werden soll, als der bislang dort stehende Hotelkomplex, insbesondere nachdem sich die bestehende, deutlich niedrigere Umfeld-Bebauung anders als im Ramsbach nahe an das Gelände anschließt. Die große Mehrheit des Gremiums sprach sich jedoch dafür aus, auch die Höhe von zwei weiteren Stockwerken zuzulassen.

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Wilde Müllablagerungen

    (20.08.07, jü) Als regelmäßiger Nutzer der Müllumladestation bei Bürgermoos beobachtet Grünen-Stadtrat Johannes Übelhör seit Wochen, dass im Bereich um die Müllumladestation an vielen Stellen Müll wild abgeladen wird. Er hat nun den Leiter des Abfallwirtschaftsamtes des Bodenseekreises gebeten, das Personal der Station anzuweisen, im Umfeld um die Müllumladestation regelmäßig aufzuräumen.

    Hier einige Bilder, wie es seit geraumer Zeit dort aussieht:

    komm_070820_muell

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Das falsche Signal

    (12.08.07, hs) Wenn eine Ware aus dem Sortiment eines Händlers gerade knapp ist, würden sie ihm raten, diese gerade dann im Preis herunterzusetzen oder zu bewerben ? Wohl eher nein. Sie sollten versuchen, die Nachfrage auf ein anderes Produkt zu lenken, denn mit einem Preisnachlass wird je gerade die Nachfrage nach dem Produkt, das knapp ist, noch verstärkt. Mangels Ware können Sie aber einer stärkeren Nachfrage gar nicht nachkommen.

    Ab Montag, 12. August 2007, wird das Parkhaus in Tettnang saniert. Damit fallen während der Bauphase die Parkplätze in diesem weg, das Angebot an Parkplätzen in der Stadt wird daher verknappt. Richtig ist es zunächst, darauf hinzuweisen, dass es an anderer Stelle in der Stadt Parkraum gibt, so z.B. auf dem nur wenige Schritte von der Stadtmitte entfernten Parkplatz Ecke Wangener/Lindauer Straße.

    Falsch ist es aber, wenn die Stadt zu diesem Zeitpunkt “Park”münzen verschenkt, mit welchem in Zeiten knapper Parkplätze gerade zum Besuch der Stadt mit dem Auto animiert wird. Nur in Klammer wurde in einer Pressenachricht darauf hingewiesen, dass die “Park”münzen auch im Stadtbus gelten. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Bevölkerung zunächst vorrangig aufzufordern, während der Bauphase die Innenstadt möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Stadtbus zu besuchen und auf das Auto zu verzichten, wenn es irgendwie geht und auf die Gültigkeit der Münzen gerade im Stadtbus besonders hinzuweisen?!

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Eilentscheidungen des Bürgermeisters

    (hs, 08.10.04) In den Tagesordnungen des Tettnanger Gemeinderats taucht immer wieder der Begriff “Bekanntgabe einer Eilentscheidung” auf. Was bedeutet dies ?

    Die Aufgabenteilung zwischen Gemeinderat und Bürgermeister lautet nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung zunächst wie folgt:

    § 24 (1) Gemeindeordnung (GemO): Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. ...

    § 42 (1) GemO:Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde. ...

    § 43 (1) GemO: Der Bürgermeister bereitet die Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse. ...

    Vom Grundatz her, muss der Bürgermeister also zunächst einen Gemeinderatsbeschluss herbeiführen, wenn er z.B. eine Feuerwehrdrehleiter anschaffen, ein städtisches Grundstück verkaufen oder größere Reparaturarbeiten an einem städtischen Gebäude in Auftrag geben möchte.

    Von diesem Grundsatz macht die Gemeindeordnung nur in ganz dringenden Fällen eine Ausnahme:

    § 43 (4) GemO: In dringenden Angelegenheiten des Gemeinderats, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung (§ 43 Abs. 2) aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister an Stelle des Gemeinderats. Die Gründe für die Entscheidung und die Art der Erledigung sind den Gemeinderäten unverzüglich mitzuteilen. Das Gleiche gilt für Angelegenheiten, für deren Entscheidung ein beschließender Ausschuss zuständig ist.

    Zulässig ist daher eine Eilentscheidung nur, wenn die einzige materiellrechtliche Voraussetzung erfüllt ist, nämlich die Dringlichkeit der Entscheidung. Die Entscheidung muss so dringlich sein, dass selbst die Einberufung des Gemeinderats ohne Frist und formlos zu einer solchen Verzögerung führen würde, dass mögliche Nachteile drohen. Eine solche Dringlichkeit scheint in Not- oder Katastrophenfällen durchaus möglich zu sein. Mit der Eilentscheidung dürfen auch nur solche Maßnahmen ergriffen werden, mit denen die Nachteile vermieden werden, alles weitere, was nicht so dringlich ist, muss der Bürgermeister der späteren Entscheidung des Gemeinderats überlassen.

    Unter diesen Aspekten und Voraussetzungen sind daher Eilentscheidungen des Bürgermeisters zu betrachten.

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Die Bürgerfragestunde in Gemeinderatssitzungen

    (hs, 23.06.04) In der Regel werden die öffentlichen Sitzungen des Tettnanger Gemeinderats um 18.00 Uhr für die sogenannte “Bürgerfragestunde” unterbrochen.

    Manche Bürgerinnen und Bürger, die sich zu einer Angelegenheit äußern wollen, sind dann überrascht, wenn sie nichts zu einem aktuellen Punkt sagen dürfen, wenn nur der Bürgermeister antwortet oder wenn ihnen irgendwann das Wort abgeschnitten wird.

    Dazu muss man die Regeln, die für die Bürgerfragestunde erstellt wurden und in § 26a der Geschäftsordnung der Stadt Tettnang festgehalten sind, kennen.

    Hier sein Wortlaut:

    § 26a Fragestunde

    • Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde).
    • Grundsätze zur Fragestunde:
      • Die Fragestunde findet in der Regel um 18.00 Uhr der monatlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderats statt. Ihre Dauer darf 30 Minuten nicht überschreiten.
      • Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Fragen zu den auf der Tagesordnung enthaltenen Angelegenheiten sind nicht zugelassen.
      • Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende (Bürgermeister) Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung von einerStellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabensachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung - § 33 Abs. 4 Gemeindeordnung.

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